Öffnung der Freiluftplätze ab 1. Mai

Die „Freiluft-Tennissaison“ auf den Sandplätzen steht unmittelbar bevor. Mit 1. Mai darf ein eingeschränkter Spielbetrieb unter Einhaltung entsprechender Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung für COVID-19 aufgenommen werden.

Bitte anfangs mit besonderer Vorsicht spielen, Löcher sofort ausbessern und die Plätze vor und nach dem Spielen ordentlich bewässern!

Die Indooranlage bleibt bis Widerruf geschlossen!

Der Besuch einer Tennisanlage ist verständlicherweise nur dann gestattet, wenn

  1. keiner der Spieler oder
  2. keine im gemeinsamen Haushalt lebende Person oder
  3. keine Person im nahen persönlichen Umfeld des Spielers

Symptome einer Covid-19-Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweist!

Sollten Personen die folgenden Regeln missachten, können diese Personen von der Anlage verwiesen werden.

Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln Covid-19

Unser Reservierungssystem wird ab 28. April für Buchungen wieder freigeschaltet.

Ein Spielen OHNE Platzreservierung ist nicht gestattet; bei einem Vergehen werden € 5,– für die Jugendkasse/Jugendförderung eingehoben!Während die Covid-19 Verhaltensregeln aufrecht sind, kann ein befristetes Betretungsverbot vom Vorstand ausgesprochen werden. (zB aufgrund mehrmaliger Verstöße gegen die Verhaltensregeln)