Verschärfung der Maßnahmenverordnung – 2G

Die mit 8. November in Kraft getretene Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

Bundesregierung und Landeshauptleute haben beschlossen, die Stufen zwei, drei und vier des Corona-Stufenplans mit 8. November 2021 gleichzeitig in Kraft zu setzen (gültige Verordnung). Eine Maßnahme, die natürlich auch den Sport mit seinen 15.000 Vereinen und rund 2 Millionen Vereinsmitgliedern trifft.

  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
  • Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
  • Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
  • Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)

Hans Niessl, Präsident der Bundes-Sportorganisation Sport Austria, nimmt dazu Stellung: „Angesichts der rasant steigenden Zahlen – nicht zuletzt auf den Intensivstationen – war diese Maßnahme fast zu erwarten. Besser eine 2-G-Regel auch im Sport als ein erneuter Lockdown auch im Sport. Sport für alle Kinder muss aber weiter möglich sein!

Alle Details finden Sie wie gewohnt unter FAQ der Sport Austria:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/