Die mit 19. Februar 2022 in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes-Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G
- Für Zusammenkünfte (Training, Wettkampf, Kurs…) gilt 3G
- Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert