Information NÖTV:
In seiner heutigen Pressekonferenz hat Vizekanzler Werner Kogler klar gestellt wie die Ausübung des Tennissports in nächster Zeit möglich sein kann.
Ab 1. Mai dürfen Tennisspieler wieder ihrem liebsten Hobby nachgehen. Freilich sind dabei Beschränkungen einzuhalten, etwa der Mindestabstand von zwei Metern. Sportminister Werner Kogler appelliert an den Hausverstand, die Fachverbände sind angewiesen, Richtlinien vorzugeben. Der ÖTV stützt sich in dieser Hinsicht auf das Ergebnis einer Umfrage, die von eTennis und tennisnet.com durchgeführt wurde und diese zehn Punkte beinhaltet – Eine Richtlinie wird gerade erarbeitet und demnächst an alle Tennisvereine übermittelt.
Bei den folgenden Punkten handelt es sich um Vorschläge – die endgültigen Rahmenbedingungen müssen noch ausgearbeitet werden.
- Einzel statt Doppel
- Physische Distanz beim Seitenwechsel und in der Pause einhalten
- Sitzbänke mit genügend Abstand positionieren
- Bälle im Zweifel markieren und die Berührung fremder Bälle mit der Hand vermeiden
- Respekt dem Spielpartner auch ohne Handshake erweisen
- Die Nutzung von Clubräumen und Duschen vorerst vermeiden
- Desinfektionsmittelspender in WC Anlagen und an zentralen Punkten der Anlage bereitstellen
- Pufferzonen der Spielzeiten für Risikogruppe einrichten
- Online Reservierung verwenden, um Aufenthalte auf der Anlage zu dokumentieren und Hot-Spot bei Belegungstafel zu vermeiden
- Trainingsbetrieb als Einzeltraining
Bis zum 30. April gelten die Ausgangsbeschränkungen.
Grundvoraussetzung ist wie bei allen Lockerungsmaßnahmen, dass der Mindestabstand (1 – 2 Meter), die Hygienevorschriften und das Versammlungsverbot eingehalten werden.