Indoor-Sportstätten dürfen ab 12.12.2021 wieder genutzt werden!
Beim Betreten der Halle ist eine FFP2-Maske zu tragen!
Die Anlage darf nur mit einem gültigen 2G-Nachweise betreten werden!
Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden. Es müssen aber 2m Abstand eingehalten werden (ausgenommen selber Haushalt).